
Beitrag der Rechtsanwälte Jungmann & Hippe auf Facebook
Rechtliche Beurteilung des Einsatzes von Pfefferspray
Einsatz von Pfefferspray strafbar oder verboten?
Die Medien berichten in den letzten Tagen über stark ansteigende Verkaufszahlen von Pfeffersprays.
Dies nehmen wir zum Anlass, die rechtliche Komponente des Einsatzes derartiger Sprays zu beleuchten.
Da Pfefferspray in Deutschland nur als Abwehrmittel gegen Tiere verkauft werden darf, ist auf allen Abwehrsprays der Hinweis „Nur zur Tierabwehr“ aufgedruckt. Legal darf zertifiziertes Pfefferspray demnach erworben, mitgeführt und nur gegen angreifende Tiere eingesetzt werden.
Der Einsatz gegenüber Menschen stellt grundsätzlich erst einmal eine gefährliche Körperverletzung gem. § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr...
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